Rechtliches
Antitrust Reminder
Hinweis zum kartellrechtskonformen Verhalten innerhalb des vorwettbewerblichen AMAP-Forschungsclusters.
AMAP bringt Wettbewerber aus der Aluminiumindustrie an einem gemeinsamen Forschungsstandort zusammen. Damit diese Zusammenarbeit kartellrechtlich unbedenklich bleibt, gilt für alle Kolloquien, Projekttreffen und das AMAP Forum:
Do's
Vor einem Treffen
- Für jedes Treffen wird eine schriftliche Einladung versendet (eine E-Mail genügt).
- Zu jedem Treffen gibt es eine Tagesordnung – außer bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen (wie AMAP-Kolloquien, Teambesprechungen) mit stets gleichbleibenden Hauptthemen.
Während eines Treffens
- Wer das Protokoll führt, wird gleich zu Beginn des Treffens festgelegt.
- Die Tagesordnung ist genau einzuhalten.
- Über das gesamte Treffen ist ein vollständiges Protokoll zu führen.
- „Spontane Wortmeldungen" zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind zu vermeiden.
- „Spontane Wortmeldungen" mit kartellrechtlicher Brisanz (zum Beispiel: „Wir müssen endlich über die Preise reden.") erfordern eine sofortige Reaktion.
- Dies gilt nicht nur für die leitende Person, sondern für alle Teilnehmenden.
- Weisen Sie die Teilnehmenden darauf hin, dass das spontan aufgeworfene Thema nicht diskutiert werden darf, und sorgen Sie dafür, dass Ihr Einwand im Protokoll festgehalten wird.
- Prüfen Sie im Zweifel zunächst, ob das Thema kartellrechtlich unkritisch ist, bevor Sie darüber sprechen. Ist das aufgeworfene Thema unkritisch, kann es auf die Tagesordnung des nächsten Treffens gesetzt werden.
- Hält die Diskussion dennoch an, verlassen Sie das Treffen umgehend. Bestehen Sie darauf, dass der genaue Zeitpunkt Ihres Weggangs im Protokoll vermerkt wird.
- Informieren Sie das AMAP-Management und gegebenenfalls auch die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens über einen solchen Vorfall.
Nach einem Treffen
- Prüfen Sie, ob das Protokoll des Treffens vollständig und korrekt ist.
- Achten Sie darauf, dass die im Protokoll verwendete Sprache klar und verständlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Don'ts
Die folgenden Themen dürfen in formellen oder informellen Treffen, an denen miteinander im Wettbewerb stehende Unternehmen teilnehmen, niemals besprochen werden:
Produktpreise
- Preise, Preisspanne(n), zukünftige Preisstrategien
- Auswirkungen von Kostensteigerungen auf die Preisgestaltung (z. B. Absprachen zur Weitergabe steigender Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten)
- Individuelle Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, Rabatte, Aufschläge, Boni usw.
Kunden / Lieferanten
- Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen
- Einzelne Kundenbeziehungen
- Zuweisung von Kunden oder Lieferanten an bestimmte Unternehmen (z. B. sogenannte „bevorzugte Lieferanten")
- Mengenbeschränkungen oder Zuteilung bestimmter Lieferquoten
- Vereinbarung von „Nichtangriffspakten"
- Boykotte oder Boykottaufrufe
Kennzahlen
- Einzelne Kostenpositionen des Unternehmens, Kostenrechnungsformeln (produktspezifische Angaben zu Lieferkosten, Produktion, Lagerbeständen usw.)
- Produktspezifische Angaben zu Auftragsbestand, Absatzzahlen, Lieferzeiten
Zukünftiges Marktverhalten
- Pläne zur Kapazitätserweiterung bzw. -reduzierung, sofern sie Rückschlüsse auf Produkte zulassen
- Geplante Projekte im Bereich nicht vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung, Investitionen, Produktion, Marketing oder Vertrieb
Bei Fragen zum kartellrechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit wenden Sie sich an die Geschäftsführung unter info@amap.de.